Voraussetzungen für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb

Der Vorstand für Sport weist darauf hin, dass gemäß der derzeit gültigen Verordnung des Landes NRW bei einer landesweiten Inzidenz >35 nur Geimpfte, Genesene und Getestete (und Gleichgestellte im Sinne der Verordnung) am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem gastgebenden Verein, dem Turnierausrichter oder einem ggf. eingesetzten Oberschiedsrichter. In der Praxis sollte der Abgleich der von den Mannschaftsführern genannten Aufstellungen mit den vorgelegten Dokumenten ausreichen und nur wenig Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung NRW vom 17.8.2021, insbesondere § 4 Abs. (5)

Ergänzung für schulpflichtige Kinder:

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche zählen zu den Gleichgestellten im Sinne der Verordnung, da die Kinder regelmäßig in der Schule getestet werden und daher keinen Test vorweisen müssen. Es reicht im Zweifelsfall der Schülerausweis.

Beschlussfassung des WTTV

Der Vorstand für Sport des WTTV hat am 21.8.2021 beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der Wettspielordnung (WO) nachfolgende Regeln mit sofortiger Wirkung in allen Spiel- und Altersklassen im Zuständigkeitsbereich des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) in Kraft treten:

1. Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden mit Doppeln ausgetragen. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich behördlicher Anordnungen, welche die Austragung von Doppeln verhindern oder einschränken können. Die Entscheidung darüber kann - je nach Dringlichkeit der Verordnung - sehr kurzfristig erfolgen. Im konkreten Fall ist es also durchaus möglich, dass ein Verbot der Doppelaustragung von einem auf den anderen Tag in Kraft tritt.

2. Für die Spielzeit 2021/22 gelten die in WO G 7.4.2 genannten Regelungen. Demnach werden zurückgezogene/ gestrichene Mannschaften am Ende der Spielzeit nicht ersatzlos gestrichen (wie in WO G 7.4.1 festgelegt), sondern steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab. Dies gilt rückwirkend auch für die Mannschaften, die nach dem Ende der Vereinsmeldung 2021/22 und vor Veröffentlichung dieses Beschlusses zurückgezogen wurden.

3. Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen (WO G 6.1) werden wie folgt ergänzt: Die Absetzung eines Mannschaftskampfes durch den zuständigen Spielleiter darf auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist seitens des Vereins unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung zu stellen. Die Antragsfristen gemäß WO G 6.1.6 werden für diese Fälle außer Kraft gesetzt.

4. Die Entscheidung darüber, ob und mit welchen Konkurrenzen Veranstaltungen mit Individual- Wettbewerben gemäß WO A 11.1 (hier: Kreis-/Bezirksmeisterschaften und Westdeutsche Meisterschaften sowie Ranglistenspiele aller Altersklassen) durchgeführt werden, liegt bei der jeweils zuständigen Stelle.

5. Alle Spielleiter im WTTV werden angewiesen, über Vereinsanfragen, die durch Krankheitsfälle ausgelöst werden, im Rahmen der einschlägigen Vorschriften zu entscheiden. Erkrankungen jedweder Art sowie Quarantänen im Rahmen der Pandemie erfordern eine Ersatzgestellung und begründen keinen Antrag auf Spielabsetzung. Die vorgenannten Regelungen Nr. 1 bis 5 gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde. Für die Rückrunde ist eine Beschlussfassung etwa Anfang/Mitte Dezember vorgesehen, sofern besondere Umstände nicht eine frühere Entscheidung erzwingen.

Zusätzlich zu den vorstehenden Beschlüssen im Rahmen des Abschnitts M der WO weist der Vorstand für Sport darauf hin, dass gemäß der derzeit gültigen Verordnung des Landes NRW bei einer landesweiten Inzidenz >35 nur Geimpfte, Genesene und Getestete (und Gleichgestellte im Sinne der Verordnung) am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem gastgebenden Verein, dem Turnierausrichter oder einem ggf. eingesetzten Oberschiedsrichter. In der Praxis sollte der Abgleich der von den Mannschaftsführern genannten Aufstellungen mit den vorgelegten Dokumenten ausreichen und nur wenig Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung NRW vom 17.8.2021, insbesondere § 4 Abs. (5).

Bestimmungen des WTTV zum Spielverkehr in Coronazeiten

Vorschriften zum M-Spielverkehr des WTTV

Hier ein Kontakterhebungsbogen, den z. B . die Mannschaften schon im Vorfeld ausfüllen können, damit das ausfüllen vor Ort entfallen kann. Des Weiteren müssen sich die Betreuer und Zuschauer eintragen. Der/die Bögen sind 30 Tage vom Ausrichter aufzubewahren.

Hier findet ihr die Verhaltensweisen die vom WTTV empfohlen werden. Die Städte können für Ihre Sportstätten strengere/andere Regelungen vorschreiben. Diese haben Vorrang vor den Regeln des WTTV, es sei denn, sie genügen nicht der aktuellen Gesetzeslage.

Die wichtigen Dinge zusammengefasst:

  • Keine Händeschütteln, Abklatschen o. ä. vor Beginn des Spieles, das gleiche nach Beendigung des Spieles. Kein Schweiß am Tisch abwischen.
  • Seitenwechsel gemeinsam im Uhrzeigersinn
  • Schiedsrichterabstand 1,5 Meter zum Tisch
  • Abstände außerhalb des Spielgeschehens mind. 1,5 Meter (am besten mit Stühlen arbeiten, da sich Bänke dafür nur begrenzt eignen)
  • Es wird dringend empfohlen, auch zum Schutz anderer, einen Mund- Nasenschutz zu tragen (Zuschauer, Aktive die gerade nicht spielen, möglichst auch die Schiedsrichter)
  • Reinigung des Tisches nach Ende des Mannschaftskampfes mit Wasser und Lauge (kein Desinfektionsmittel für den Tisch)
  • Personen mit Erkältungen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust) ist eine Teilnahme untersagt.
  • Umkleideräume und Duschen nur mit Mindestabstand nutzen (besser in Trainingskleidung anreisen)
  • Kein geselliges Zusammensein (Bier) nach dem Spiel in der Halle
  • Personen die sich nicht an die Bestimmungen halten, können der Halle verwiesen werden. Ggf. besteht auch die Gefahr des Spielabbruchs, der dann vor einer Spruchkammer landet.

Genaues steht in den Hinweisen in der Anlage!

Nochmals der Hinweis, dass Städte und Gemeinden strengere Vorgaben haben können. Ist das nicht der Fall, gelten die obigen Regeln.

Ist das jedoch der Fall, sind dem Gegner rechtzeitig die örtlichen Bedingen mitzuteilen.

Die wichtigsten Änderungen für das Spieljahr 2020/2021

Ergebnismeldung und Spielberichtseingabe (WO I 5.13.2 und I 5.13.3)

Die Frist für die Ergebnismeldung endet nunmehr jeweils 60 Minuten nach Spielende. Diese Regelung gilt für alle Mannschaftskämpfe, auch solche, die an Wochentagen ausgetragen werden.

Die Frist für die Spielberichtseingabe endet nunmehr jeweils 24 Stunden nach Spielende.

 

Bereitstellung eines dritten Tisches (WO I 5.8.2)

Die neue Vorschrift lautet: „In allen Spielklassen auf Bezirks- und Kreisebene darf die Heimmannschaft die Anzahl der laut WO I 5.8 Abs. 4 vorgeschriebenen Spieltische um einen erhöhen. Der Zustimmung der Gastmannschaft bedarf es hierfür nicht."

Der dritte Tisch kann im Übrigen von jeder Heimmannschaft bei beliebigem Spielstand aufgebaut und eingesetzt werden. Einer besonderen Begründung bedarf es nicht, ebenso wenig einer Zustimmung durch die Gastmannschaft.

Diese Regelung gilt nur auf Bezirks- und Kreisebene. Mannschaftskämpfe ab Landesliga aufwärts sind davon nicht betroffen. Hier bedarf es nach wie vor der Zustimmung der Gastmannschaft.

 

Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen

Ab dieser Saison ist ein Einsatz bei Entscheidungsspielen im Nachgang zur Hauptrunde nur dann zulässig, wenn der betreffende Spieler in der laufenden Halbserie an mindestens drei Mannschaftskämpfen im Einzel teilgenommen hat.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Die Regelung gilt nur für Mannschaften der Damen und Herren.
  • Für die unterste Mannschaft gibt es in Bezug auf den Spielereinsatz keine Einschränkungen (Die einzige Mannschaft einer Altersklasse gilt nicht als unterste!).

Meldung von Schiedsrichtern

Die Meldung der Schiedsrichter erfolgte wie üblich auf Seite 2 der Vereinsmeldung in click-TT.

Ab dieser Saison muss jeder Verein des WTTV einen Schiedsrichter melden.

Falls Sie keinen Schiedsrichter melden können, darf es auch ein ehrenamtlicher Mitarbeiter auf Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene sein (siehe WO F 2.5.1). Diese Ersatzmeldung ist jedoch nicht zulässig, wenn Sie in der Oberliga (oder höher) vertreten sind. Insofern greift an dieser Stelle das Verursacherprinzip.

Wenn weder ein Schiedsrichter noch ein ehrenamtlicher Mitarbeiter namentlich benannt werden kann, wird eine Ausfallgebühr erhoben. Sie richtet sich nach der Spielklasse der 1. Herren- oder der 1. Damenmannschaft (diejenige, welche höher ist) und beträgt gemäß WO F 2.5.2

  • für alle Spielklassen auf Kreisebene: 25 €
  • für alle Spielklassen auf Bezirksebene: 50 €
  • für alle Spielklassen auf Verbandsebene: 100 €
  • für die Regional- und Oberliga: 200 €
  • für die TTBL und alle Bundesligen: 300 €

Bemerkungen auf Spielberichten

Immer wieder erreichen uns über click-TT Spielberichte, deren Bemerkungsfeld Anmerkungen des Gastgebers enthält, obwohl dergleichen im Original-Spielbericht nicht zu finden ist. Hierzu folgende Hinweise:

Der Spielbericht ist „wahrheitsgemäß und vollständig" in click-TT zu übertragen. Diese Forderung der WO (I 5.13.1) hat gewisse (regel)technische Grenzen. Abweichungen werden toleriert, wenn sie dazu dienen, Sachverhalte oder Problemlagen aufzuklären („Spieler X konnte im Spielbericht nicht ausgewählt werden.").

Zu den sachdienlichen und damit ausdrücklich erwünschten Bemerkungen zählt auch der Hinweis darauf, dass ein Spieler - angesichts von neun Sätzen mit 0:11 - ordnungsgemäß, d. h. im Sinne der WO, am Mannschaftskampf teilgenommen hat („Spieler X war bei der Begrüßung anwesend.").

Nicht hinnehmbar sind (naturgemäß einseitige) Hinweise des Gastgebers auf angeblich verwerfliches Verhalten von Spielern. Wir werden diese Einträge mit dem Original-Spielbericht abgleichen und bei „schriftstellerischen Alleingängen" Ordnungstrafen verhängen.

Zusätzliche Bemerkungen zum ausgetragenen Mannschaftskampf sind per Mail an den Spielleiter zu richten. Dies gilt für Gastgeber und Gastmannschaft in gleicher Weise. Der Inhalt des Bemerkungsfeldes wird in click-TT übrigens erst nach Genehmigung des Spielberichtes öffentlich sichtbar.

Die wichtigsten Änderungen der WO ab der Saison 2017/2018

  • Die QTTR-Toleranzen bei Herrenspielern bleibt unverändert 35 Mannschaftsintern und 50 Mannschaftsübergreifend
  • Bei Nachwuchsspielern im Nachwuchsbereich und bei Nachwuchsspielern die bei den Herren spielen gilt: 70 QTTR Mannschaftsintern und 85 QTTR Mannschaftsübergreifend.
  • Jeder Spieler darf beliebig oft in beliebig vielen oberen Mannschaften als Ersatz mitwirken.
  • Im Laufe einer Halbserie kann kein Spieler mehr in eine höhere Mannschaft aufrücken. Jede Mannschaft bleibt die jeweilige Halbserie, wie zu Beginn aufgestellt, zusammen.
  • Um Stammspieler auch in der nächsten Halbserie zu bleiben, muss ein Spieler pro Halbserie 2 Einzeleinsätze (ab der Saison 2020/21 sind es 3 Einsätze) haben oder diese in der Vor-Halbserie gehabt haben. Ansonsten bleibt er, bzw. wird er Reservespieler und zählt nicht zur Sollstärke. Der Reservevermerk gilt immer für die nächste Halbserie. Eine Löschung erfolgt erst danach, wenn die vorgenannte Bedingung (2. (3) Spiele) erfüllt ist.
  • Die Reservevermerke im Nachwuchsbereich entfallen, bzw. haben keine Konsequenzen.
  • Ein Sperrvermerk gilt grundsätzlich erst mal für eine ganze Spielzeit.
  • Ein Sperrvermerk kann auch zur Rückrunde gesetzt werden, um ein zwingend erforderliches Aufrücken zu verhindern. Der Spieler verbleibt in der Mannschaft, der er zur Vorrunde angehörte.
  • Ein Sperrvermerk kann zur Rückrunde auf Antrag gelöscht werden, wenn die Spielerreihenfolge auf Grund der maßgeblichen Q‐TTR‐Werte keinen Sperrvermerk mehr erforderlich macht. Der betreffende Spieler darf nicht in einer oberen Mannschaft gemeldet werden.
  • Spieler mit Sperrvermerk müssen grundsätzlich an die Position 1 der jeweiligen Mannschaft aufgestellt werden. Ist das nicht möglich, erhalten auch die Spieler die vor ihm stehen einen Sperrvermerk.
  • Spielbereitschaft einer Mannschaft. Die dazu passenden Zahlen sind geläufig: 4 Spieler bei einer 6er‐Mannschaft, 3 Spieler bei einer 4er‐Mannschaft, 2 Spieler bei einer 3er‐ oder 2er‐Mannschaft. Hier geht es jedoch nicht um die Frage, ob die Mannschaft antreten kann, sondern um die Frage, wann sie muss! Eine Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie in Mindeststärke in der Austragungsstätte anwesend ist.“ „Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach der festgesetzten Anfangszeit ist der Mannschaftskampf in jedem Fall noch auszutragen.“
  • Definition Spielbeginn/Spielende: Beginn = Aufschlag, Ende = letzter Ballwechsel
  • Änderungen der Mannschaftsmeldung sind nur noch zulässig bis zum Ende der Eingabefrist. Danach keine mannschaftsinternen Änderungen (z. B. Tausch von 3 und 4), kein Heruntermelden von überzähligen Spielern. Meldet nicht leichtfertig einen 7.- und weitere Spieler.
  • Spieler mit Sperrvermerk von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen worden sind, dürfen während der laufenden Spielzeit in keiner anderen Mannschaft dieser Mannschaftsmeldung des Vereins eingesetzt werden.
  • Es dürfen beliebig viele Damen in Herrenmannschaften (bis Verbandsliga) gemeldet und eingesetzt werden. Die Zahl der Damenmannschaften spielt keine Rolle. Sie können aber nur entweder bei den Damen oder bei den Herren als Stammspielerinnen spielen. In der anderen Mannschaft sind sie dann weibliche Ergänzungsspieler (WES). WES tragen nicht zur Sollstärke bei und können dort keinen Sperrvermerk erhalten. Das gilt analog bei Nachwuchsspielerinnen in Mannschaften des männlichen Nachwuchses.
  • Im Nachwuchsbereich ist ein Aufrücken aus unteren Mannschaften nicht mehr möglich. Alle Spieler müssen in den Nachwuchsmannschaften gemeldet sein, in denen sie spielen sollen. Dabei müssen sie in jeder einzelnen Mannschaft, entsprechend ihres QTTR-Wertes eingestuft werden. So kann z. B. ein Schüler C-Spieler in der C-Schüler an 1 in der B-Schüler an 1, in der A-Schüler an 3 und in der Jungen an 4 gemeldet werden. In einer dieser Mannschaften kann er nur Stammspieler sein, in den anderen Nachwuchsmannschaften ist er Nachwuchsergänzungsspieler (NES) und trägt in dieser Mannschaft nicht zur Sollstärke bei. Spieler die in der entsprechenden Mannschaft nicht gemeldet sind, haben dort keine Spielberechtigung! Sie können aber jederzeit nachgemeldet werden. Empfehlung: Alle Nachwuchsspieler in allen Mannschaften ihrer Stärke entsprechend melden. Zusätzlich können die Nachwuchsspieler wie bisher auch, in Herrenmannschaften gemeldet werden.
  • Spielführer haben in Zukunft eine besondere Verantwortung. Sie sind nicht wie bisher nur für die richtige Mannschaftsaufstellung verantwortlich, sondern auch für die weitere Spielreihenfolge. Unterläuft dem Gastgeber beim Eintrag für die Gastmannschaft ein Fehler und der Gast bemerkt das nicht, sind die Punkte für den Gast verloren (natürlich auch umgekehrt). Außerdem muss der Spielführer im Spielbericht namentlich benannt werden.
  • Ein zeitgleicher Einsatz in zwei Mannschaftskämpfen wird immer noch bestraft, aber anders gewertet (Spielverlust für höhere bzw. ältere Mannschaften (Beispiel: BL zu KL oder Jungen zu Schüler A).
  • Bei Pokalspielen im Modifiziertes Swaythling-Cup-System können in Zukunft alle Positionen frei aufgestellt werden. Der Spielstärkste muss nicht mehr zwingend an Position 1 aufgestellt werden.

Beratung am Tisch: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Beratung zwischen den Ballwechseln ist ab dem 01.07.2016 erlaubt! Die Spieler dürfen jederzeit beraten werden, außer während der Ballwechsel, sofern dadurch das Spiel nicht verzögert wird. Es ist also zwischen den Ballwechseln erlaubt verbale und optische Coaching-Hinweise zu geben. Dazu sind alle Personen auf der Mannschaftsbank berechtigt (Trainer, Betreuer, Spieler). Nicht erlaubt sind: 1. optische oder verbale Hinweise während eines Ballwechsels. 2. Der Spieler antwortet auf den Beratungshinweis zwischen zwei Ballwechseln, es beginnt ein Dialog. 3. Der Spieler geht bewusst auf seinen Berater zu um Hinweise einzuholen, z.B. durch treten des Balles in Richtung Beraters (Verzögerung des Spiels). 4. Die Berater geben Hinweise an den Gegner ihres Spielers. Sanktionen bei Verstoß: gelbe Karte, bei Wiederholung erfolgt ein Verweis von der Box.

Änderungen der WO ab der Saison 2016/2017

Der WTTV-Beirat hat nachfolgende Änderungen der Wettspielordnung beschlossen. Hier die für uns Wichtigsten:

  • Der G5-Vermerk wirkt sich im Nachwuchsbereich nicht mehr aus. Theoretisch könnten nun im Nachwuchsbereich alle gemeldeten Spieler einen G5-Vermerk haben.
  • Für die Nachverlegung eines Spieles gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr (bisher 21 Tage). Die 3-Tagesfrist vor Nachverlegungen bleibt aber erhalten. Die Spiele müssen vor Ende der jeweiligen Serie gespielt sein.
  • Stellt der Verein nach der vorläufigen Terminplanung fest, dass er an einem Spieltag (vor Ferien, Überbelegung der Halle, Halle nicht verfügbar) keine Halle hat, kann er den Termin innerhalb der "Vorläufigen Terminplanung" ohne Einverständnis des Gegners auf einen anderen Termin verlegen. Änderungen des verwendeten Zahlenrasters, Spiele an Reservespieltagen oder auch mehrere Spiele innerhalb einer Spielwoche sind möglich. Diese Spieltage werden dann entsprechend in den endgültigen Spielplan eingearbeitet. Die Spiele müssen vor Ende der Serie angesetzt werden.
  • Der Antrag, Vierermannschaften bis zur Kreisliga starten lassen zu dürfen, wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Doppelspielberechtigung

Ab der Saison 2016/2017 gibt es die Möglichkeit seine Spielberechtigung aufzuteilen. Ein Nachwuchsspieler kann seine Herrenspielberechtigung dem Verein A, seine Nachwuchsspielberechtigung dem Verein B geben. In diesem Fall ist der Verein B sein Stammverein. Er startet also in allen Einzelwettbewerben der Herren und Jugend für den Verein B und darf auch bei Kreismeisterschaften und Kreisranglisten nur im Spielkreis seines Stammvereins antreten. Ein Herrenspieler (ab 39 Jahren) kann ebenfalls seine Spielberechtigung aufteilen. Die dann mögliche Seniorenspielberechtigung kann er dem Verein B, die Herrenspielberechtigung dem Verein A geben. In diesem Fall ist sein Stammverein unter dem er in allen Einzelwettbewerben antreten muss, der Verein A. Zusammengefasst: Der Stammverein bei Nachwuchsspielern ist immer der Verein wo er im Nachwuchs spielt, der Stammverein bei Herrenspielern ist immer der, wo er im Herrenbereich spielt.

Wichtige Änderungen zur Saison 2015/2016

  • Ersatzgestellung: Ersatzgestellung ist in jeder beliebigen höheren Mannschaft ohne Begrenzung möglich (Ausnahme Oberliga und höher). Dabei ist darauf zu achten, dass man seinen Stammspielerstatus in seiner gemeldeten Mannschaft nicht verliert. Dafür ist es erforderlich, dass man jeweils vor dem 5. Fehlen mindestens ein Spiel im Einzel in seiner Stammmannschaft bestreitet. Ein Einsatz nur im Doppel ist nicht ausreichend.
  • G5-Vermerk: Der G5-Vermerk wird künftig je Halbserie vergeben. Hat ein Spieler eine Halbserie nicht gespielt erhält er den G5-Vermerk und kann nicht als Stammspieler (nur als Reservespieler) in einer Mannschaft mitwirken (Ausnahme: der Spieler hat in der vorausgehenden Halbserie an mind. 4 Spielen mitgewirkt). Den Stammspielerstatus erhält er zurück, wenn er innerhalb einer Halbserie 4 x mitgewirkt hat.
  • Das Braunschweiger Spielsystem kann in den Nachwuchsklassen auf Kreisebene und der untersten Spielklasse des Kreises gespielt werden.
  • In M-Spielern der Nachwuchsklassen des männlichen Nachwuchses bis zur Bezirksliga, sind Schülerinnen und Mädchen spielberechtigt. Das gilt nicht für Mannschaftsmeisterschaften.
  • Schülerinnen und Mädchen sind nun auch in Herren- oder Damenmannschaften spielberechtigt. Maximal aber 3 Schülerinnen/Mädchen/Damen.
  • sonstige Info: Zelluloidbälle können weiterhin in allen Spielklassen verwendet werden.

Der Vermerk G5 wird nicht erteilt, wenn der Spieler in der dem Bewertungszeitraum unmittelbar vorausgehenden Halbserie mindestens vier Mal in Meisterschaftsspielen mitgewirkt hat.

 

Weiteres:

 A 11.7.2 Mädchen und Schülerinnen dürfen bei den Jungen und Schülern bis zur Bezirksliga gemeldet und eingesetzt werden.

 A 11.7.3 Die Meldung und der Einsatz von max. drei Spielerinnen ist nun auch auf der Bezirksebene zulässig. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der betreffenden Bezirksversammlung.

 G 4.1 Zulassung des Braunschweiger Systems bei den Herren (unterhalb der 2. Kreisklasse), bei den Damen (unterhalb der Bezirksliga), bei Jungen/Schülern (nur auf Kreisebene) und bei Mädchen/Schülerinnen (alle Spielklassen außer NRW-Liga)

 G 4.2.3 Nach einer Spielabsetzung ist die Neuansetzung nun an einem beliebigen Reservespieltag zulässig.

 G 5.1 Spielerinnen, die in einer Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft gemeldet sind, dürfen zusätzlich bei den Jungen/Schülern gemeldet werden.

 G 5.2.5 Der maßgebliche Zeitraum für die Erteilung eines G5-Vermerks ist nun eine Halbserie. Einige Zusatzregelungen verhindern, dass Spieler betroffen sind, die in der davor liegenden Halbserie regelmäßig mitgewirkt haben.

 G 5.3.1 Ersatzgestellungen in höheren Mannschaften sind in beliebiger Zahl möglich, ohne dass dies Auswirken auf die Einsatzberechtigung in der eigenen Mannschaft hat.

 G 5.4 Einige Ergänzungen zur Ersatzgestellung von Spielerinnen einer Mädchen-/Schülerinnen- mannschaft in einer Jungen-/Schülermannschaft

 G 6.6.4 Für Beschwerden gegen einen Spielbericht (wegen Abweichungen vom Original) gibt es jetzt eine Frist von 7 Tagen nach Genehmigung durch den Spielleiter.

zusätzlich: Neue Begrifflichkeiten über die gesamte WO hinweg (Halbserie, Stammspieler, Ersatzspieler, Mannschaftsmeldung)

Unbeabsichtigter Doppelschlag ist ein regulärer Schlag

Anlässlich der TT-Kreismeisterschaften kam es zu Irritationen bei einem Doppelschlag. Dazu ein Zitat in Kursiv aus myTT: Im Zuge zahlreicher Regeländerungen hat der Weltverband ITTF bei den Mannschafts-Weltmeisterschaften in Moskau auch die Bestimmungen zu Doppelberührungen überarbeitet und neu formuliert. Demnach sind unabsichtliche Doppelberührungen erlaubt. Diese werden als einfacher Kontakt bewertet, so dass das Spiel ohne Unterbrechung weiterläuft. Es werden nur noch absichtliche Doppelberührungen als Fehler geahndet und mit einem Punkt für den Gegner gewertet. Diese Regeländerung greift seit dem 01. September 2010 in allen Spielklassen des Einzel- und Mannschaftsspielbetriebs in Deutschland. Vereinfacht heißt das: Berührt der Ball in einer Schlagbewegung z. B. den Finger und dann den Schläger (sogenannter Doppelschlag), handelt es sich um einen regulären Schlag.

Änderung der Wettspielordnung zur Saison 2014/2015

Nachfolgende Änderungen der Wettspielordnung allen zur Kenntnis und Beachtung!

  • Ein Sperrvermerk gilt bei Jugendlichen nur für die Mannschaftsmeldung der entsprechenden Spielklasse.
  • Vierermannschaften unterhalb der 1. Kreisklasse sind jetzt zulässig.
  • Nachverlegungen nach dem jeweiligen Spieltermin können jetzt bis zu 21 Tagen erfolgen
  • 5-maliges Fehlen wird nicht unterbrochen durch den Einsatz in einer höheren Mannschaft, ebenso wenig (alt) durch den Einsatz nur im Doppel seiner Stammmannschaft. Er muss also ein Einzel in seiner Stammmannschaft austragen.
  • Die Mannschaftsaufstellungen können dem Gegner nun auch in digitaler Form (Tablet, Smartphone) vorgelegt werden.
  • Damen die in einer Herrenmannschaft aufgestellt sind, dürfen auch im Pokal der Herren mitwirken. Ein gleichzeitiger Einsatz in einer Damen-Pokalmannschaft ist ausgeschlossen.

Änderungen beim SV-Vermerk für die Saison 2014/2015

Für die neue Saison wurde im WTTV-Beirat nachfolgende Änderung beschlossen. Seit der letzten Saison ist schon bekannt, dass 5-maliges Fehlen durch einen Einsatz nur im Doppel, nicht vermieden werden kann. Der Spieler muss also auf jedem Fall im Einzel antreten. Neu in der kommenden Saison ist, dass 5-maliges Fehlen durch einen Einsatz in einer höheren Mannschaft nicht mehr unterbrochen wird. D.h. will man "Festspielen" vermeiden, muss der Spieler vor dem 5. Fehlen in der Mannschaft spielen, in der er als Stammspieler gemeldet ist.

Änderungen der Wettspielordnung zur Saison 2013/2014

Sperrvermerk: Ein Sperrvermerk wird auch dann auf Antrag des Vereins vor Beginn einer Vor- oder Rückrunde erteilt, wenn Spieler die korrekt eingestuft sind, nicht als Ersatzspieler, bzw. zur Vervollständigung höherer Mannschaften zur Verfügung stehen wollen. Ein Sperrvermerk zur Rückrunde wird auch dann auf Antrag des Vereins erteilt, wenn die Überschreitung des Grenzwertes von 50 TTR-Punkten durch den Verein selbst im Zuge einer vorgenommenen Spielreihenfolge veranlasst wurde. Der betreffende Spieler muss hierbei in seiner Mannschaft verbleiben. Spieler die in der Vorrunde in keiner Mannschaft des Vereins gemeldet waren, und Spieler, die nach der Vorrunde die Altersklasse wechseln, können zur Rückrunde keinen Sperrvermerk erhalten. Ein Sperrvermerk der vor Beginn der Vorrunde erteilt wurde, kann vor Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins gelöscht werden. Der Spieler ist dann entsprechend einzustufen.

Einhaltung der Sollstärke: Wirkt ein Stammspieler in einer Vor- bzw. Rückrunde fünf Mal in ununterbrochener Reihenfolge im Einzel nicht bei Meisterschaftsspielen mit, so trägt er nicht mehr zur Sollstärke bei.

Braunschweiger System: Ab sofort können die Nachwuchsmannschaften nach Beschlussfassung der entsprechenden Gremien, ihre Meisterschaftsspiele (neben dem Werner-Scheffler-System, Bundessystem und Schwedischen Liga-System) auch nach dem Braunschweiger System bestreiten.

Änderungen / Ergänzungen der Wettspielordnung zur Saison 2012

Wichtige Änderungen oder Ergänzungen gegenüber der letzten Saison:

  • A 9.1 Neue Turnierklasseneinteilung bei den Deutschen Amateurmeisterschaften
  • A 17.1 Ausgedruckte Mannschaftsaufstellung muss vorliegen, Spielbeginn und Spielende sind auf dem Spielbericht zu vermerken.
  • A 17.1 Erhöhung der Ordnungsstrafen wegen Nichtantreten
  • A 17.1 Bezirke und Kreise können für die jeweils unterste Mannschaft der Erwachsenen eigene (niedrigere) Ordnungsstrafen wegen Nichtantretens festlegen.
  • A 15.4 Alle Einzelkonkurrenzen bei weiterführenden und auch offenen Turnieren müssen künftig TTR- relevant sein.
  • B 6.4 Eine Kostenerstattung anlässlich eines Wechsels der Spielberechtigung wird nur noch für Spieler fällig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch der Jugendklasse angehören.
  • C 1.4 Neue Zuordnung von Q-TTR-Werten zu Veranstaltungsterminen
  • C 1.8 Turniere sind immer „DTTB-offen", wenn Spieler teilnehmen dürfen, die keine Spielberechtigung im WTTV besitzen.
  • C 1.9 Alle Turniere müssen ab sofort TTR-bezogen sein, auch DTTB-offene.
  • D 3.3 Ein Spieler gilt schon als mitwirkend, wenn er bei der Begrüßung anwesend ist.
  • D 15.2 Bundeseinheitliche Q-TTR-Werte für Mannschaftsaufstellungen (mannschaftsintern=35; mannschaftsübergreifend=50) gelten ab 1.6.2013.
  • D 15.4.5 Wenn ein Sperrvermerk zur Rückrunde auf Grund der TTR-Werte nicht mehr erforderlich ist, darf der betreffende Spieler auch in eine höhere Mannschaft aufrücken.
  • E 7 Die Teilnehmer an den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der Jungen und Mädchen werden nunmehr ausschließlich über die Verbandsliga ermittelt. Das heißt: Die Mannschaftsmeisterschaften der Jungen entfallen auf Kreisebene. Sie spielen wieder Pokal!
  • • G 5.5 Regelungen zur Ersatzgestellung bei Seniorenmannschaften. Beispiel: Senioren 60 kann in Senioren 50 Ersatzgestellen, aber nicht umgekehrt und auch nur, wenn der maßgebliche QTTR-Wert nicht mehr als 65 Punkte über den des punktschwächsten Spielers der Senioren 50 liegt.

Änderungen der Wettspielordnung zur Saison 2011/2012

Anlässlich des Verbandstages am 10.7.2011 hat es zahlreiche Beschlüsse gegeben. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Die Reihenfolge der Aufstellungen der Hin- und Rückserie richtet sich ausschließlich nach den Q-TTR-Werten. Der Unterschied beim Q-TTR-Wert darf nicht mehr als 50- und Mannschaftsübergreifend nicht mehr als 65 Punkte betragen. Abweichungen davon haben eine Mannschaftsumstellung zur Folge.

Der sog. „Jugendbonus“ hat für einige Diskussionen gesorgt, weil die Bestimmungen der WO keinerlei Zahlenangabe enthalten und deshalb manchenorts falsche Erwartungen geweckt haben. Hier die wichtigsten Informationen in Kurzform:

a) Ein Spieler bekommt einen Bonus niemals nur deshalb, weil er jung ist. Auch der Altersunterschied zu vor ihm platzierten Spielern ist in der Regel ohne Belang.

b) Ein (halbwegs erfolgreicher) junger Spieler im Alter von weniger als 21 Jahren (bzw. weniger als 16 Jahren) erhält einen Bonus schon deshalb, weil ihn seine sog. Änderungskonstante in der TTR-Wert-Berechnung deutlich bevorzugt. Das ist auch der Grund dafür, dass junge Spieler in der Hierarchie der Herren oft höher angesiedelt sind als dies der Realität entspricht.

c) Der Bonus, der eine Überschreitung der Punktgrenze von 50 innerhalb einer Mannschaft rechtfertigt, ist an eine recht strenge Bedingung geknüpft. Im Punkt D 15.4 heißt es: „Jugendlichen/Schülern in Mannschaften der Erwachsenen … kann in besonderen Fällen ein Bonus eingeräumt werden, sofern die bisherige überaus positive sportliche Entwicklung des Spielers unter Berücksichtigung seines Alters eine weitere Steigerung erwarten lässt.“ Der Jugendbonus ist also zunächst einmal ein Sonderfall („in besonderen Fällen“) und setzt überdies eine steile Erfolgskurve voraus. Letzteres ist wörtlich zu nehmen, denn die sportliche Entwicklung eines Spielers lässt sich an der Steigerung des TTR-Wertes in den letzten 12 Monaten leicht ablesen. „Mickrige“ Steigerungen in diesem Zeitraum von vielleicht 20 oder 30 Punkten (aus der Jungen-Bezirksklasse oder gar tiefer) rechtfertigen jedenfalls keinen Bonus.

Bisher war es nicht möglich, Spiele einvernehmlich nach dem vorletzten Spieltag auszutragen. Dies wurde geändert, so dass Sie unter Beachtung der übrigen Bestimmungen nachverlegte Spiele jetzt auch noch in der letzten Spielwoche austragen können. Gleichzeitig hat der Verbandstag beschlossen, kurzfristige Nachverlegungen (Bekanntgabe später als am dritten Tag vor dem Spiel) grundsätzlich auszuschließen, sofern sie „Personalproblemen“ geschuldet sind. Verspätete Mitteilungen an den Spielleiter werden grundsätzlich nicht akzeptiert. In diesem Fall muss das Spiel am vorgesehenen Termin stattfinden.

Es ist künftig nicht mehr zulässig, während der laufenden Vor- oder Rückrunde überzählige Spieler einer Mannschaft (z. B. die Spieler 1.7 und 1.8 einer Sechsermannschaft) herunterzumelden. Bisher bestand diese Möglichkeit noch bis zum jeweils 5. Spieltag. Sie müssen nun vorab Klarheit haben, an welcher Position ein Spieler dauerhaft platziert werden soll.

Wenn Sie sich – ohne Kenntnis dieser neuen Bestimmung – für eine Mannschaftsaufstellung entschieden haben, die Sie nun doch lieber ändern wollen, so haben Sie so lange Zeit dazu, wie die beiden betroffenen Mannschaften noch kein Spiel der Vorrunde absolviert haben.

Es ist ab sofort nicht mehr zulässig, Spieler einzusetzen, die nicht in einer Aufstellung aufgeführt sind. Jeder Einsatz eines solchen Spielers führt zum Spielverlust. Der spontane Einsatz eines nicht gemeldeten Spielers verbietet sich dadurch.

Der direkte Vergleich bei der Tabellenberechnung wird abgeschafft, d. h. für den Tabellenplatz zählen Punkte, Spiele, Sätze und ggf. Bälle.

"Geschenkte" Spiele wird es nicht mehr geben, d. h. tritt ein Spieler zu einem Spiel nicht an - unabhängig von den Gründen - und schenkt es 0:11, 0:11, 0:11 ab, wird das Ergebnis in Zukunft für den Spieler in clickTT und in der Joola-Rangliste als verloren gewertet, was sich auf den TTR-Wert entsprechend auswirkt.

Sperrvermerke können zur Halbserie unter gewissen Voraussetzungen gelöscht werden, bzw. Sperrvermerke können dann neu beantragt werden.

Einheitliche Spielkleidung bei Pflichtspielen

Aus gegebenem Anlass wird nachdrücklich darauf hin gewiesen, dass bei allen Pflichtspielen (M-Spiele, Pokalspiele) in einheitlicher Spielkleidung anzutreten ist. Bei einem Wechsel des Trikots muss ein gleichfarbiges Ersatztrikot angezogen werden. Die einheitliche Spielkleidung gilt von Beginn bis zum Ende des Mannschaftskampfes. Darüberhinaus ist das Spielen in langer Hose, Trainingsjacke und Bermudashorts nicht statthaft. Verstöße sind im Spielbericht unter Bemerkungen einzutragen und entsprechend in clickTT zu übertragen. Sie werden ebenso mit einer O-Strafe von 10,00 € geahndet, wie das Spielen in "Nichteinheitlichen Trikots". Werden zu dem Passus "einheitliche Trikots" ja oder nein falsche Angaben eingetragen, handelt es sich im Sinne der WO um eine Falscheintragung im Spielbericht, die auf Verbandsebene für beide Mannschaften mit einer O-Strafe von 100,00 €, auf Kreis- und Bezirksebene mit 50,00 € geahndet wird. Im Interesse unseres Sportes, der auch im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, gedenke ich diese Selbstverständlichkeiten durchzusetzen. Es ist keine Unmöglichkeit in einheitlicher Spielkleidung anzutreten und damit auch das Spiel zu beenden und es ist keine Unsportlichkeit gegenüber dem anderen Verein ggf. ein Kreuz an der richtigen Stelle zu machen, wenn gegen diese Bestimmungen verstoßen wird, zumal man riskiert bei einem Falscheintrag selbst mit 50,00 € bestraft zu werden. Für das laufende Spieljahr kündige ich ab sofort unangemeldete Kontrollen durch Vorstandsmitglieder und weiterer Beauftragte an.

Änderungen Saison 2010/2011

Aufstiegspflicht:

In der Vergangenheit wurde die Aufstiegspflicht auf allen Organisationsebenen moderat gehandhabt.

In unserem Kreis leider mit den Folgen, dass in diesem Jahr die Kreisliga nur noch mit 10 Mannschaften antreten kann. Da das nicht hinnehmbar ist, gilt für die Zukunft folgendes: Einem direkten Aufstieg kann sich eine Mannschaft nur dann entziehen, wenn eine andere Mannschaft bereit ist, diesen Aufstiegsplatz einzunehmen! Beispiel: Platz 1 und 2 steigen direkt auf. Beide Mannschaften wollen auf den Aufstieg verzichten. Nur Platz 3 ist bereit einen Aufstiegsplatz einzunehmen. Ergebnis: Platz 1 muss aufsteigen, Platz 2 kann in seiner alten Spielklasse verbleiben. Meldet nun deshalb Platz 1 seine Mannschaft vom Spielbetrieb ab, muss Platz 2 aufsteigen. Diese Regelung gilt für alle Herrenspielklassen. Lediglich bei der 3. Kreisklasse ist in begründeten Ausnahmefällen eine andere Regelung denkbar.

Nachwuchs:

Die sog. Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SpBerE) gibt Jugendlichen/Schülern das Recht, nicht nur in ihrer Nachwuchsmannschaft, sondern auch in einer Mannschaft der Erwachsenen am Spielbetrieb teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und die Einstufung als Stammspieler durch den zuständigen Staffelleiter (WO, E 3, G 4.2.3). Sollten die auf der Kreis-HP erhältlichen Einverständniserklärungen noch nicht eingeholt sein, ist das unverzüglich nachzuholen. Ohne diese liegt eine Spielberechtigung nicht vor.

Nachverlegungen:

Nachverlegungen sind nunmehr möglich, sofern die beteiligten Mannschaften darüber Einvernehmen erzielen. Voraussetzung hierfür ist die Information an den Staffelleiter mindestens drei Tage vor dem ursprünglichen Termin mit Bekanntgabe eines neuen Termins, der in einem Zeitraum von 14 Tagen (21 Tage, falls zweiwöchige Ferien in diesen Zeitraum fallen) liegen muss (WO, G 4.2.1). Ich mache darauf aufmerksam, dass verspätete Mitteilungen an die jeweils zuständige Staffelleitung grundsätzlich nicht akzeptiert werden. In diesem Fall ist das Spiel am vorgesehenen Termin auszutragen. Nachverlegungen der jeweils letzten beiden Spiele der 1. und 2. Serie sind nicht möglich!

Abmeldung bei fünfmaligen Fehlen:

Die Möglichkeit, Spieler vor dem fünften Fehlen abzumelden, damit sie nach einem späteren Einsatz wieder zur Sollstärke beitragen können („Krankmeldung“), entfällt!

Verzicht auf „Umreihung“ der Aufstellungen in clickTT:

Üblicherweise gibt es im Laufe der Vor- oder Rückrunde einige Situationen, die nach bisheriger Gepflogenheit immer einen Mannschaftswechsel erforderlich machen. Hiermit hat clickTT einige Probleme, die wir künftig dadurch vermeiden wollen, indem wir auf Umreihungen (Mannschaftswechsel) weitestgehend verzichten. In der Praxis sieht das so aus: Zu jedem Spieler in der Mannschaftsmeldung gehört ein Statusvermerk, welcher im Normalfall leer ist. Er enthält jedoch ggf. Informationen darüber, welchen Status ein Spieler hat, zu welcher Mannschaft er gehört und natürlich seit wann. Wenn der Spieler 1.7 am 12.2.2011 herunter gemeldet wird, geschieht künftig folgendes:

• Er verbleibt (in clickTT) an Position 1.7.

• Er erhält (im öffentlichen Bereich und natürlich auch im PDF „Mannschaftsmeldung“) den Statusvermerk Stammspieler 2. Herren ab 12.2.2011.

Aus dem Vermerk geht eindeutig hervor, dass der Spieler ab dem 12.2.2011 in der 2. Mannschaft einsatzberechtigt ist. Eine Umreihung (von 1.7 nach 2.1) ist also nicht notwendig. In gleicher Weise wird verfahren, wenn der Spieler 2.1 in die 1. Mannschaft aufrücken muss (weil dort die Sollstärke nicht mehr gegeben ist): Er verbleibt an der Position 2.1, erhält aber den Statusvermerk Stammspieler 1. Herren ab 12.2.2011.

Modalitäten der neuen Nachwuchsspielberechtigungen

Zur Klarstellung der doppelten Spielberechtigung für Nachwuchsspieler nachfolgende Informationen:

  1. Nachwuchsspieler (Jugendliche + Schüler) können unabhängig von ihrer Nachwuchsmannschaft (Jugend oder Schüler) eine 2. Spielberechtigung in einer Herrenmannschaft beantragen.
  2. Erforderlich ist dafür nur die Einverständniserklärung der Eltern bei Meldung in einer Erwachsenenmannschaft. (Link für Erklärung klicken und ausdrucken).
  3. Sie gelten dann in beiden Mannschaften als vollwertige Stammspieler und können hier, entsprechend den Bestimmungen der WO, auch Ersatz in höheren Mannschaften spielen.
  4. Die alte Regelung, der maximal 3-maligen Ersatzgestellung in Herrenmannschaften für Spieler aus Jugendmannschaften, entfällt.
  5. Nachwuchsspieler die zu Beginn der Serie in keiner Herrenmannschaft gemeldet/eingestuft wurden, müssen - analog zu Herren die nicht gemeldet wurden - in der untersten Herrenmannschaft, an letzter Position eingesetzt werden, es sei denn, es muss wegen ihrer Leistungsstärke, vorher eine Einstufung durch die Staffelleitung erfolgen.
  6. Die gemeldeten Nachwuchsspieler können auf Turnieren, gemäss ihrer Einstufung in den Herrenklassen, bei Herrenturnieren antreten. Nachwuchsspieler die in Herrenmannschaften nicht gemeldet sind, können bei Turnieren nur in Herrenklassen antreten, die für ihre Jungenklassenzugehörigkeit geöffnet ist (JVL = BK und höher; JBK, JBL = 1. KK und höher).
  7. Die Bestimmungen sind noch nicht endgültig und bedürfen noch der Zustimmung der WTTV-Gremien am 19.06.2010. Da die Aufstellungen aber bis zum 19.06.2010 in clickTT eingeben sein müssen, ist bei den Aufstellungen so zu verfahren, als wären die neuen Bestimmungen bereits genehmigt.

Modalitäten für Spielverlegungen

Mit Beginn der Saison 2010/2011 tritt für alle Mannschaften des Kreises folgende Regelung für Spielverlegungen in Kraft: Der Gastgeber, ersatzweise der Gastverein, sendet die zwischen den Vereinen ausgehandelte Spielverlegung nach folgendem Muster an ihre jeweilige Staffelleitung: "Das Spiel der 1. Kreisklasse TTC Beispiel II - TuS Beispiel III wird vom 26.02.2010 auf den 24.02.2010, 19.00 Uhr verlegt". Im Betreff steht jeweils: "Spielverlegung + die entsprechende Spielklasse" Diese Mail wird, ohne Zusendung des zwischen den Vereinen üblichen Schriftverkehrs, gesendet! In der Mail befindet sich also ausschließlich obiger Text und nur jeweils eine Spielverlegung je Mail. Die Spielverlegung wird, nach Erhalt der Bestätigungsmail aus clickTT, von beiden Vereinen auf Richtigkeit überprüft.

Nominierungskriterien für überörtliche Veranstaltungen

Wir weisen darauf hin, dass Nominierungen für überörtliche Veranstaltungen nur über Qualifikationen auf Kreisebene möglich sind. Sofern von Kreisseite keine vorherige Freistellung erfolgt ist, sind Nominierungen für die Bezirksmeisterschaften, die Bezirksrangliste und die Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft für Verbandsklassen nur dann möglich, wenn entsprechende Erfolge bei den Kreismeisterschaften und/oder Ranglisten erzielt wurden. Mit anderen Worten: Wer nicht spielt, wird nicht nominiert! Bei den geringen Quoten die der Kreis Lüdenscheid erhält, ist diese Vorgehensweise erforderlich. Es ist den "fleißigen" Aktiven nicht vermittelbar, dass Sportler ihre Plätze einnehmen, die nicht gespielt haben. Das gilt auch dann, wenn nachträglich durch Absagen Plätze frei werden. Zusatz: Ab sofort qualifiziert sich der erste der Kreisrangliste bis Kreisliga und bis Bezirksliga für die Bezirksqualifikation zur Deutschen Meisterschaft für Verbandsklassen. Einen weiteren Platz erhält der Kreismeister 2010. Die ersten zwei Plätze der Kreisrangliste bis 2. Bundesliga qualifizieren sich für die Bezirksrangliste. Der 1. der Kreisrangliste bis 2. Bundesliga qualifiziert sich für die Bezirksmeisterschaften.

Gleiche Spielmateralien in Meisterschafts- und Pokalspielen

In Meisterschafts- und Pokalspielen müssen die beiden Tische, die Netze und die Bälle jeweils gleichen Fabrikats und gleicher Farbe sein. Zuwiderhandlungen werden in Zukunft mit einer O-Strafe belegt. Das gleiche gilt bei fehlenden Spielfeldabgrenzungen.

Aufstellungen

Ab der Saison 2008/2009 ist es den Staffelleitern nicht mehr gestattet innerhalb einer Serie die Mannschaftsaufstellung zu ändern. Anträge von Vereinen, die darauf abzielen, erkennbare Leistungsunterschiede durch Umstufungen von Spielern zu ändern, müssen daher abgewiesen werden (siehe neue WO) 

Wichtige WTTV-Beschlüsse zur Beachtung

Der WTTV-Beirat fasste wichtige Beschlüsse für den Spielverkehr. Hier der bisher bekannte Wortlaut. Evtl. nötige Erläuterungen folgen:

  • Spielfeldabgrenzungen und Zählgeräte sind ab sofort bei Pflichtspielen - M-Spiele, Pokalspiele - auch auf Kreisebene vorgeschrieben.
  • Zahlungsbelege auf Grund erforderlicher Kostenerstattungen nach einem Wechsel der Spielberechtigung verbleiben beim aufnehmenden Verein. Der abgebende Verein hat ein befristete Einspruchsfrist.
  • Vierermannschaften können nun auch nach dem Bundessystem spielen, sofern ein entsprechender Beschluss der Bezirks- oder Kreisversammlung vorliegt.
  • Die Abmeldung eines Spielers kann erst erfolgen, wenn er in mindestens drei aufeinander folgenden Spielen gefehlt hat.
  • Die Zurückstufung eines überzähligen Stammspielers kann nur genehmigt werden, wenn die abgebende Mannschaft ihr 5. Meisterschaftsspiel noch nicht absolviert hat.
  • Ersatzspieler dürfen nun auch in mehr als einer höheren Mannschaft mitwirken. Nach dem 4. Einsatz verlieren sie die Einsatzberechtigung für ihre eigene Mannschaft und können danach nur noch in der rangniedrigsten Mannschaft, in der die Ersatzgestellung vorgenommen wurde, eingesetzt werden.
  • Spieler aus Jugendklassen können auch in mehreren Mannschaften der Erwachsenen insgesamt bis zu drei Mal eingesetzt werden.
  • Es müssen zugelassene Materalien gleicher Farbe und gleichen Fabrikats verwendet werden.
  • Eigenmächtig nachverlegte Spiele werden für beide Mannschaften als kampflos verloren gewertet.

Änderungen im Spielverkehr auf Kreisebene

Bei den Mannschaftsaufstellungen im Spielbericht muss ab sofort im Kopf der Einzelaufstellung der komplette Vor- und Zuname vermerkt werden. So wird ausgeschlossen, dass bei Namensgleichheit "falsche Spieler" in clickTT eingetragen werden. Bei Namensgleichheit in der Aufstellung oder bei Einsatz eines Spielers der nur im Doppel eingesetzt wird, muss der Vorname auch in der Doppelaufstellung ausgeschrieben werden. Im weiteren Verlauf des Spielberichtes reicht dann der Hausname, ggf. der Anfangsbuchstabe des Vornamens bei Namensgleichheit. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Der Hinweis auf Jugendspieler oder eine Spielklasse ist nicht mehr erforderlich. Verstöße werden mit einer O-Strafe geahndet. Hinweis: Diese Regelung gilt nur auf Kreisebene und ausdrücklich auch für Nachwuchsmannschaften! Daher ist es unbedingt erforderlich, das Mannschaftsmeldeformular dem Gastgeber vorzulegen. Für Verband und Bezirk können andere Vorschriften gelten. Dort sind deren Bestimmungen zu beachten!